Startbonus und Einzahlungen
Zukunftsdepot: 500 Euro Startbonus und wer einzahlen darf
Die 500 Euro vom Staat sind nur für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2027 geplant, und finanziert sind bisher nur die Jahrgänge 2027 und 2028. Einzahlen dürfen Eltern, Großeltern und alle anderen, zusammen aber höchstens 5.000 Euro pro Kind und Jahr. Wer ohne Verwandtschaft großzügig ist, etwa als Taufpate, muss dabei eine Grenze kennen: Ab 15.000 Euro in fünf Jahren wird die Schenkung meldepflichtig.
Von Martin Höllinger · Aktualisiert am · Stand: angekündigt, noch kein Gesetz
Wer den Startbonus bekommt
Ministerin Claudia Bauer (ÖVP) sprach Anfang September noch von einer Startgutschrift „von bis zu 500 Euro“, die geprüft werde (Salzburg24). Vier Tage später nannte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer 500 Euro „für alle Kinder, die ab 2027 in Österreich geboren werden“ (Wirtschaftsministerium). Nach heutigem Stand sieht das für einzelne Familien so aus:
| Situation | Startbonus | Warum |
|---|---|---|
| Geboren 2027 in Österreich, Wohnsitz in Österreich | Ja | In allen Fassungen vorgesehen. |
| Geboren 2028 in Österreich | Ja | Zweiter und vorerst letzter budgetierter Jahrgang. |
| Geboren ab 2029 | Offen | Angekündigt, aber noch nicht finanziert. |
| Geboren 2027 im Ausland, danach Umzug nach Österreich | Offen | Das Wirtschaftsministerium nennt die Geburt in Österreich, die NEOS den Wohnsitz. |
| Geboren 2026 oder früher | Nein | Ein Zukunftsdepot soll trotzdem möglich sein, aber ohne Bonus. |
| Zwillinge oder Geschwister ab 2027 | Ja, je Kind | Jedes Kind bekommt ein eigenes Depot und einen eigenen Bonus. |
Quellen: Heute, 3. September 2026, NEOS, ORF, 6. September 2026.
Warum ab 2029 nichts sicher ist
Im Doppelbudget stehen je 40 Millionen Euro für die Jahrgänge 2027 und 2028, bezahlt aus dem Familienlastenausgleichsfonds. Das Finanzministerium hat darauf hingewiesen, dass damit „nur zwei Geburtsjahrgänge“ gedeckt sind und eine nachhaltige Finanzierung fehlt (ORF). Wer ein Kind für 2029 oder später plant, sollte den Bonus deshalb nicht fix einrechnen.
Was 500 Euro bis 18 werden
Ohne jede weitere Einzahlung wächst der Bonus in 18 Jahren bei 0,5 % Fondskosten auf rund 780 Euro bei 3 %, rund 1.100 Euro bei 5 % oder rund 1.540 Euro bei 7 % Rendite. Das ist ein Anfang, aber kein Startkapital. Die Junge Wirtschaft fordert mindestens 1.000 Euro (OTS). Den Unterschied machen die eigenen Einzahlungen, wie der Zukunftsdepot-Rechner zeigt.
Was mit dem Bonus passiert, wenn niemand ein Depot eröffnet
Laut den ersten Berichten gibt es den Bonus, wenn für das Kind ein Zukunftsdepot eröffnet wird (Heute). Kinder von Eltern, die sich nicht darum kümmern, gingen dann leer aus. Die Koalitionspartner wollen das verhindern, auf unterschiedliche Weise:
- NEOS: Der Bund legt den Betrag vorübergehend selbst an. Das Kind bekommt ihn spätestens zum 18. Geburtstag.
- SPÖ: Der Bonus landet automatisch bei der Bundesfinanzierungsagentur im Bundesschatz.
Für Eltern, die ohnehin ein Depot eröffnen, ist der Unterschied klein. Für den Bonus selbst ist er groß: Staatsanleihen bringen auf lange Sicht meist weniger als ein Aktienfonds, schwanken aber deutlich weniger.
Wer einzahlen darf und wie viel
Bis zu 5.000 Euro im Jahr pro Kind, und zwar von allen zusammen: Die NEOS schreiben ausdrücklich, dass Eltern und Dritte gemeinsam unter der Grenze bleiben müssen. Monatliche Raten der Eltern, das Geburtstagsgeld der Oma und der Beitrag des Paten zählen also in denselben Topf.
Beispiel für ein Jahr
| Eltern, 150 Euro im Monat | 1.800 Euro |
| Großeltern zum Geburtstag und zu Weihnachten | 1.000 Euro |
| Taufpatin | 500 Euro |
| Zusammen | 3.300 Euro |
| Noch frei bis zur Grenze | 1.700 Euro |
Wie die Banken das Überschreiten verhindern, wenn mehrere Personen einzahlen, ist noch nicht geregelt.
Geldgeschenke: wann das Finanzamt davon wissen muss
Wer in ein Depot auf den Namen des Kindes einzahlt, schenkt dem Kind Geld. Für Geldschenkungen gilt eine Meldepflicht beim Finanzamt, mit Ausnahmen. Laut Finanzministerium gelten diese Grenzen:
| Wer schenkt | Meldefrei bis | Für das Zukunftsdepot heißt das |
|---|---|---|
| Angehörige, etwa Großeltern, Tanten, Onkel | 50.000 Euro pro Jahr und Person | Kein Thema, die 5.000-Euro-Grenze liegt weit darunter. |
| Andere, etwa Paten ohne Verwandtschaft | 15.000 Euro in fünf Jahren | Wer jedes Jahr 5.000 Euro gibt, überschreitet die Grenze im dritten Jahr. |
| Übliche Gelegenheitsgeschenke | 1.000 Euro | Geburtstags- und Weihnachtsgeld bis dahin zählt nicht mit. |
Wer als Angehöriger gilt, regelt § 25 BAO: Verwandte in gerader Linie wie Großeltern und Urgroßeltern, dazu Verwandte bis zum vierten Grad in der Seitenlinie, also auch Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen. Ein Taufpate aus dem Freundeskreis ist kein Angehöriger. Wird eine Meldung fällig, muss sie binnen drei Monaten über FinanzOnline beim Finanzamt einlangen. Wer vorsätzlich nicht meldet, riskiert eine Strafe von bis zu 10 % des geschenkten Betrags.
Ob für Einzahlungen ins Zukunftsdepot eine Sonderregel kommt, ist offen. Bis dahin gilt, was für jede Geldschenkung gilt.
Wem das Geld gehört
Das Depot läuft auf den Namen des Kindes (Salzburg24), und entnommen werden darf erst ab dem 18. Geburtstag (ORF). Was eingezahlt ist, bekommen die Eltern also nicht zurück, auch nicht in einer Notlage. Mit 18 entscheidet das Kind allein, was mit dem Geld passiert (Zukunftsdepot ab 18). Was Familien vorher besprechen sollten, gehört deshalb genauso zur Planung wie die Höhe der Rate.
Häufige Fragen
Muss ich den Startbonus beantragen?
Wie der Bonus aufs Depot kommt, ist noch nicht geregelt. Laut den ersten Berichten wird er gutgeschrieben, wenn für das Kind ein Zukunftsdepot eröffnet wird. Die NEOS wollen, dass der Bund den Betrag auch dann anlegt, wenn die Eltern kein Depot eröffnen.
Gilt die Grenze von 5.000 Euro pro Kind oder pro Familie?
Pro Kind. Bundeskanzler Stocker sprach im ORF-Sommergespräch davon, „für jedes Kind“ jährlich bis zu 5.000 Euro anlegen zu können. Eine Familie mit zwei Kindern kann also bis zu 10.000 Euro im Jahr steuerfrei anlegen.
Kann ich einen Teil des Jahresbetrags ins nächste Jahr mitnehmen?
Davon ist in keiner Fassung die Rede. Wer in einem Jahr weniger einzahlt, kann nach heutigem Stand den Rest nicht später nachholen. Verbindlich klärt das erst das Gesetz.
Kann ich das Geld zurückholen, wenn es knapp wird?
Nein. Entnehmen darf man erst ab dem 18. Geburtstag, und das Depot läuft auf den Namen des Kindes. Eine Notreserve gehört deshalb auf ein eigenes Konto der Eltern, nicht ins Zukunftsdepot.